Was heisst Kauf im Baurecht?

Beim Kauf im Baurecht erwerben Sie lediglich die Wohnung, nicht aber den Landanteil. Das Land mietet die Stockwerkeigentümergemeinschaft (Baurechtnehmerin) vorerst bis 31.12.2125 und bezahlt dafür der Landeigentümerin (Baurechtgeberin) jährlich einen Baurechtszins. Während dieser Zeit kann die Baurechtnehmerin frei über das Land verfügen, d. h. sie kann Gebäude erstellen, abbrechen oder verkaufen. Das Baurecht ist veräusserbar und vererblich und kann ohne Einwilligung beider Parteien nicht vorzeitig aufgehoben werden.

Wer ist in der Wohnüberbauung Auweg/Alpenstrasse Baurechtgeber?

In der Wohnüberbauung Auweg 6, 8 und Alpenstrasse 63, ist die Trend-Haus AG Landeigentümerin und damit Baurechtgeberin.

Baurechtszins

Dieser wird im Baurechtsvertrag für die jeweiligen Grundstückflächen der Wohnüberbauung festgelegt und über die Wertquoten den einzelnen Wohnungen zugeteilt. Der für die Wohnung zu bezahlende Baurechtszins (gerundet) finden Sie in der Preisliste auf der Website: www.wohntraum-heimberg.ch. Der Baurechtszins wird durch die Verwaltung über die Nebenkostenabrechnung verrechnet.

Weitere finanzielle Aspekte des Baurechts

Da Sie das Land nur langfristig «mieten», benötigen Sie für den Kauf der Wohnung weniger Eigenkapital. Diese wird um den Landwert günstiger. Banken finanzieren Wohnungen im Baurecht gleich wie Wohnungen ohne Baurecht. Den Baurechtszins können Sie, wie den Hypothekarzins, bei der Einkommenssteuer geltend machen.

Was passiert nach Ablauf der festen Baurechtsdauer?

5–10 Jahre vor Ablauf der festen Baurechtsdauer verhandeln die Parteien über die Verlängerung des Baurechts. Sollte wider Erwarten keine Einigung zustande kommen, tritt der sogenannte Heimfall ein. Das heisst, im vorliegenden Fall müsste die Landeigentümerin dem Wohnungseigentümer die Wohnung zum dannzumaligen Verkehrswert abkaufen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne stehen wir zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung. Auf Wunsch geben wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eine Kopie des Baurechtsvertrages ab. Aus diesem sind sämtliche Vertragsdetails ersichtlich.

Was heisst Kauf im Baurecht?

Beim Kauf im Baurecht erwerben Sie lediglich die Wohnung, nicht aber den Landanteil. Das Land mietet die Stockwerkeigentümergemeinschaft (Baurechtnehmerin) vorerst bis 31.12.2125 und bezahlt dafür der Landeigentümerin (Baurechtgeberin) jährlich einen Baurechtszins. Während dieser Zeit kann die Baurechtnehmerin frei über das Land verfügen, d. h. sie kann Gebäude erstellen, abbrechen oder verkaufen. Das Baurecht ist veräusserbar und vererblich und kann ohne Einwilligung beider Parteien nicht vorzeitig aufgehoben werden.

Wer ist in der Wohnüberbauung Auweg/Alpenstrasse Baurechtgeber?

In der Wohnüberbauung Auweg 6, 8 und Alpenstrasse 63, ist die Trend-Haus AG Landeigentümerin und damit Baurechtgeberin.

Baurechtszins

Dieser wird im Baurechtsvertrag für die jeweiligen Grundstückflächen der Wohnüberbauung festgelegt und über die Wertquoten den einzelnen Wohnungen zugeteilt. Der für die Wohnung zu bezahlende Baurechtszins (gerundet) finden Sie in der Preisliste auf der Website: www.wohntraum-heimberg.ch. Der Baurechtszins wird durch die Verwaltung über die Nebenkostenabrechnung verrechnet.

Weitere finanzielle Aspekte des Baurechts

Da Sie das Land nur langfristig «mieten», benötigen Sie für den Kauf der Wohnung weniger Eigenkapital. Diese wird um den Landwert günstiger. Banken finanzieren Wohnungen im Baurecht gleich wie Wohnungen ohne Baurecht. Den Baurechtszins können Sie, wie den Hypothekarzins, bei der Einkommenssteuer geltend machen.

Was passiert nach Ablauf der festen Baurechtsdauer?

5–10 Jahre vor Ablauf der festen Baurechtsdauer verhandeln die Parteien über die Verlängerung des Baurechts. Sollte wider Erwarten keine Einigung zustande kommen, tritt der sogenannte Heimfall ein. Das heisst, im vorliegenden Fall müsste die Landeigentümerin dem Wohnungseigentümer die Wohnung zum dannzumaligen Verkehrswert abkaufen.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne stehen wir zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung. Auf Wunsch geben wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eine Kopie des Baurechtsvertrages ab. Aus diesem sind sämtliche Vertragsdetails ersichtlich.


Verkauf und Beratung
CASA Immobilien AG
Gioacchino Calà
gc@casa-immo.ch
033 222 66 55